Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise 

1. Name und die Kontaktdaten des Verantwortlichen

Wohnzimmerbühne Meißen e.V.
Gerbergasse 1
01662 Meißen

Vertreten durch: Vorsitzenden, stellv. Vorsitzenden und Schatzmeister

2. Ggfls. Kontaktdaten des*der Datenschutzbeauftragten

Es ist kein Datenschutzbeauftragter bestellt.

3. Verarbeitung der personenbezogenen Daten, Zweck der Verarbeitung und Speicherdauer 

a) Beitritt zum Verein
Bei der Beantragung einer Vereinsmitgliedschaft sowie nach dem Beitritt zu unserem Verein werden folgende Daten erhoben und gespeichert: 

- Name
- Adresse
- Geburtsdatum
- E-Mail-Adresse

Die gespeicherten Daten werden verwendet, um den Aufnahmeantrag zu bearbeiten und die Mitgliederverwaltung mit Mail-Verteiler und Mitgliederbuchhaltung durchzuführen. Außerdem werden regelmäßig Informationen an die Vereinsmitglieder versendet.

Die Rechtsgrundlage dieser Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Die Daten werden nach Beendigung der Mitgliedschaft und Ausgleich aller eventuell bestehenden Forderungen im Rahmen der gesetzlichen Fristen gelöscht.

b) Veröffentlichung der Daten auf der Website

Auf unserer Website www.wohnzimmerbuehne.com sowie unseren Kanälen auf Facebook und Instagram veröffentlichen wir folgende Daten: 

- Bild- und Videoaufnahmen unserer Veranstaltung
- ggf. Namen unserer Mitglieder im Zusammenhang mit o.g. Aufnahmen

Die Veröffentlichung erfolgt, um den Verein und das Vereinsleben darzustellen. 
Die Rechtsgrundlage dieser Datenvereinbarung ist Ihre Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f) bzw. für sensible Daten Art. 9 Abs. 2. lit. a) DSGVO. 
Die Daten werden bei Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht sowie im Falle eines Widerrufs Ihrer Einwilligung. 

4. Rechte des Betroffenen i.S.d. Art. 15 ff. DSGVO 7. Widerrufsrecht im Falle der Einwilligung

Auskunftsrecht

Laut Art. 15 DSGVO kann die betroffene Person auf Nachfrage eine Bestätigung verlangen, ob auf sie bezogene Personendaten verarbeitet werden. Wenn dem so ist, müssen ihm sowohl die erhobenen personenbezogenen Daten als auch diese Informationen insbesondere mitgeteilt werden:

  • Verarbeitungszweck;
  • Kategorien der verarbeiteten Daten;
  •  (beabsichtigte) Empfänger der Daten;
  • geplante Speicherdauer oder die Kriterien, wie diese festgelegt wird;
  • Bestehen eines Rechts auf Berichtigung/Löschung der Daten sowie auf Einschränkung/Widerspruch der Verarbeitung;
  • Herkunft der Daten, wenn sie nicht bei dem Betroffenen erhoben wurden;
  • Bestehen eines automatisierten Entscheidungsverfahrens (inkl. Profiling) sowie dessen Logik und Zweck.
  • Geeignete Garantien (z. B. Zertifizierungen), wenn Daten an Drittland oder internationale Organisation übermittelt werden.




Berichtigungs- und Löschungsrecht

Der Betroffene darf verlangen, dass unwahre Daten über ihn entsprechend berichtigt oder ergänzt werden (Art. 16 DSGVO). Weiter darf er jederzeit die Löschung seiner Daten (Art. 17 Abs. 1 DSGVO) verlangen. Löschen heißt dabei, dass die Daten tatsächlich vernichtet werden müssen. Dafür muss insbesondere einer dieser Gründe vorliegen:

  • Daten sind für den Verarbeitungszweck nicht mehr notwendig;
  • Widerruf einer erteilten Einwilligung des Betroffenen in die Datenverarbeitung (wenn eine anderweitige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung fehlt);
  • Widerspruch des Betroffenen gegen die Verarbeitung (s.u.) und Fehlen eines vorrangigen berechtigten Grundes dafür;
  • unrechtmäßige Datenverarbeitung;
  • sonstige Löschungspflicht nach nationalem oder Unionsrecht.

Ergänzend wurde das Recht auf Vergessenwerden gesetzlich verankert, das vor allem bei veröffentlichen Informationen relevant ist und soll den Betroffenen die Möglichkeit einräumen, die Vergangenheit hinter sich zu lassen.

Falls Sie personenbezogene Daten öffentlich gemacht haben, müssen Sie das für Sie technologisch und kostentechnisch mögliche, angemessene und zumutbare unternehmen, um andere Verarbeitende von einem Einschränkungs-, Löschungs- oder Berichtigungsantrag des Betroffenen zu informieren.

Einschränkungsrecht

Der Betroffene hat das Recht, die Verarbeitung seiner Daten einzuschränken (Art. 18 DSGVO). Dieses Recht ist auch dann von Interesse, wenn die Löschung unmöglich oder unverhältnismäßig ist. Verlangt er die Einschränkung, dürfen diese Daten (ausgenommen der Speicherung an sich) nur mit seiner Einwilligung, zur Rechtsanspruchsdurchsetzung oder des Rechtsschutzes oder bei vorliegendem wichtigem öffentlichem Interesse der EU oder eines Mitgliedstaates aufbewahrt werden.

Die Einschränkung kann allerdings nur unter einer der im Art. 18 Abs. 1 DSGVO genannten Voraussetzungen verlangt werden, also:

  • wenn der Betroffene die Richtigkeit seiner Daten für eine Dauer bestreitet, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;
  • bei einer unrechtmäßigen Datenverarbeitung, wenn der Betroffene die Einschränkung statt der Löschung verlangt;
  • der Verantwortliche die Daten für seine Zwecke nicht mehr benötigt, aber der Betroffene sie für die Durchsetzung eines Anspruches benötigt, oder
  • bei Widerspruch des Betroffenen gegen die Verarbeitung durch den Verantwortlichen nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO, solange noch nicht feststeht, wessen Interessen im konkreten Fall schutzwürdiger sind.

Widerspruchsrecht

Widersprechen kann der Betroffene ohne weiteres gem. Abs. 2 auch der Datenverarbeitung für Direktwerbung oder eines damit verbundenen Profilings – hier ist die direkte Umsetzung unumgänglich.

Schließlich hat der Betroffene nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO das Recht, jederzeit einer Datenverarbeitung zur Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Aufgabe oder zur Wahrung der eigenen Interessen des Verantwortlichen zu widersprechen. Das gilt gem. Abs. 6 auch für den Fall, dass die Verarbeitung zu historischen, wissenschaftlichen oder statistischen Zwecken (Art. 89 Abs. 1) erfolgt, es sei denn sie ist für die Erfüllung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse erforderlich. In diesen Fällen ist eine weitere Verarbeitung nur dann zulässig, wenn Sie geltend machen können, dass ohne diese Verarbeitung erhebliche und unumkehrbare Nachteile entstehen (z. B. Inkassoverfahren).

5. Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde 

Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.