Datenschutzhinweise
1. Name und die Kontaktdaten des Verantwortlichen
Wohnzimmerbühne Meißen e.V.
Gerbergasse 1
01662 Meißen
Vertreten durch: Vorsitzenden, stellv. Vorsitzenden und Schatzmeister
2. Ggfls. Kontaktdaten des*der Datenschutzbeauftragten
Es ist kein Datenschutzbeauftragter bestellt.
3. Verarbeitung der personenbezogenen Daten, Zweck der Verarbeitung und Speicherdauer
a) Beitritt zum Verein
Bei der Beantragung einer Vereinsmitgliedschaft sowie nach dem Beitritt zu unserem Verein werden folgende Daten erhoben und gespeichert:
- Name
- Adresse
- Geburtsdatum
- E-Mail-Adresse
Die gespeicherten Daten werden verwendet, um den Aufnahmeantrag zu bearbeiten und die Mitgliederverwaltung mit Mail-Verteiler und Mitgliederbuchhaltung durchzuführen. Außerdem werden regelmäßig Informationen an die Vereinsmitglieder versendet.
Die Rechtsgrundlage dieser Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Die Daten werden nach Beendigung der Mitgliedschaft und Ausgleich aller eventuell bestehenden Forderungen im Rahmen der gesetzlichen Fristen gelöscht.
b) Veröffentlichung der Daten auf der Website
Auf unserer Website www.wohnzimmerbuehne.com sowie unseren Kanälen auf Facebook und Instagram veröffentlichen wir folgende Daten:
- Bild- und Videoaufnahmen unserer Veranstaltung
- ggf. Namen unserer Mitglieder im Zusammenhang mit o.g. Aufnahmen
Die Veröffentlichung erfolgt, um den Verein und das Vereinsleben darzustellen.
Die Rechtsgrundlage dieser Datenvereinbarung ist Ihre Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f) bzw. für sensible Daten Art. 9 Abs. 2. lit. a) DSGVO.
Die Daten werden bei Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht sowie im Falle eines Widerrufs Ihrer Einwilligung.
4. Rechte des Betroffenen i.S.d. Art. 15 ff. DSGVO 7. Widerrufsrecht im Falle der Einwilligung
Auskunftsrecht
Laut Art. 15 DSGVO kann die betroffene Person auf Nachfrage eine Bestätigung verlangen, ob auf sie bezogene Personendaten verarbeitet werden. Wenn dem so ist, müssen ihm sowohl die erhobenen personenbezogenen Daten als auch diese Informationen insbesondere mitgeteilt werden:
Berichtigungs- und Löschungsrecht
Der Betroffene darf verlangen, dass unwahre Daten über ihn entsprechend berichtigt oder ergänzt werden (Art. 16 DSGVO). Weiter darf er jederzeit die Löschung seiner Daten (Art. 17 Abs. 1 DSGVO) verlangen. Löschen heißt dabei, dass die Daten tatsächlich vernichtet werden müssen. Dafür muss insbesondere einer dieser Gründe vorliegen:
Ergänzend wurde das Recht auf Vergessenwerden gesetzlich verankert, das vor allem bei veröffentlichen Informationen relevant ist und soll den Betroffenen die Möglichkeit einräumen, die Vergangenheit hinter sich zu lassen.
Falls Sie personenbezogene Daten öffentlich gemacht haben, müssen Sie das für Sie technologisch und kostentechnisch mögliche, angemessene und zumutbare unternehmen, um andere Verarbeitende von einem Einschränkungs-, Löschungs- oder Berichtigungsantrag des Betroffenen zu informieren.
Einschränkungsrecht
Der Betroffene hat das Recht, die Verarbeitung seiner Daten einzuschränken (Art. 18 DSGVO). Dieses Recht ist auch dann von Interesse, wenn die Löschung unmöglich oder unverhältnismäßig ist. Verlangt er die Einschränkung, dürfen diese Daten (ausgenommen der Speicherung an sich) nur mit seiner Einwilligung, zur Rechtsanspruchsdurchsetzung oder des Rechtsschutzes oder bei vorliegendem wichtigem öffentlichem Interesse der EU oder eines Mitgliedstaates aufbewahrt werden.
Die Einschränkung kann allerdings nur unter einer der im Art. 18 Abs. 1 DSGVO genannten Voraussetzungen verlangt werden, also:
Widerspruchsrecht
Widersprechen kann der Betroffene ohne weiteres gem. Abs. 2 auch der Datenverarbeitung für Direktwerbung oder eines damit verbundenen Profilings – hier ist die direkte Umsetzung unumgänglich.
Schließlich hat der Betroffene nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO das Recht, jederzeit einer Datenverarbeitung zur Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Aufgabe oder zur Wahrung der eigenen Interessen des Verantwortlichen zu widersprechen. Das gilt gem. Abs. 6 auch für den Fall, dass die Verarbeitung zu historischen, wissenschaftlichen oder statistischen Zwecken (Art. 89 Abs. 1) erfolgt, es sei denn sie ist für die Erfüllung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse erforderlich. In diesen Fällen ist eine weitere Verarbeitung nur dann zulässig, wenn Sie geltend machen können, dass ohne diese Verarbeitung erhebliche und unumkehrbare Nachteile entstehen (z. B. Inkassoverfahren).
5. Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
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